Softwarelizenzvertrag (Einzelplatzlizenz) Stand 26.10.2011
zwischen:
Bitgut GmbH
Herderweg 3
74193 Schwaigern
und Endbenutzer(Lizenznehmer)
1) Vertragsgegenstand
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1.1) Betriebssytem Mylos mit zugehörenden Programmen.
1.2) Fremde Programme, mit oder ohne eigenen Lizenzen(z.B GPL), sind von diesem Vertrag unberührt.
Diese Lizenzen sind gesondert den Programmen zugeordnet.
2) Systemvoraussetzungen
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2.1) Intel 386 kompatibler PC
2.2) Grafik Unterstützung >= Vesa 2.0
2.3) PCI BIOS v2.0c+ Configuration Mecanism#1 (Int 1A AX=B101)
2.4) Hardisk PIO (LBA 28 oder LBA 48 Bit)P-ATA.
2.5) CD Laufwerk oder USB-Schnittstelle zur Installation.
2.6) Maus
2.7) Tastatur
2.8) Mindestens 64 Mbyte Ram(Hängt davon ab, wie viel Speicher die jeweiligen Anwendungen benötigen)
2.9) Ethernet:
| Vendorid |
Deviceid |
Bezeichnung |
| 10EC |
8139 |
RTL 8139 |
| 10EC |
8168 |
RTL 8168 |
1106 |
3065 |
Rhine II PCI Fast Ethernet Controller |
| 8086 |
103A |
Intel 5255X |
| 8086 |
1209 |
Intel 5255X |
| 8086 |
109A |
Intel 82573 |
3)Nutzungsrechte
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3.1) Der Endbenutzer ist berechtigt eine Sicherungskopie anzufertigen.
3.2) Die Lizenz berechtigt zur Installation und Betrieb der Software für ein System(z.B PC,Arbeitsplatz)
--> Für jedes weitere System muß eine zusätzliche Lizenz erworben werden.
3.3) Es ist nicht erlaubt die Software oder die Dokumentation zu kopieren und Dritten zur Verfügung zu stellen.
3.4) Die Nutzungsrechte sind zeitlich nicht beschränkt.
3.5) Rückübersetzung(revers engineering) des ausführbaren Programmcodes ist nicht gestattet.
4)Haftung
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4.1) Die Software ist Intel 386 aufwärts kompatibel. Generell sollte die Software auf jedem PC laufen,der
die Systemvoraussetzungen(siehe Systemvoraussetzungen) erfüllt.
Da es nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Software auf einem System nicht läuft, ist es dringend
erforderlich zuerst die Demoversion vom Internet zu laden.(Damit läßt sich feststellen, ob das Betriebssytem
auf Ihrem System läuft.)
Anmerkung:
Es sind nicht für alle Ethernet-Karten Treiber vorhanden.Desweiteren können spezielle Treiber für
Ihr System notwendig sein.
--> Es wird nicht dafür gehaftet, daß die Software nicht auf Ihrem System läuft.
4.2) Es wird nicht für Datenverlust gehaftet.(Es obliegt dem Anwender seine Daten auf externen Medien zu sichern)
4.3) Es wird nicht für Produktionsausfall oder entgangener Gewinn gehaftet.
4.4) Für Schäden an Hardware wird nur bei grober Fahrlässigkeit seitens des Lizenzgebers gehaftet.
4.5) Die Haftung ist maximal auf den Preis einer Lizenz begrenzt.
4.6) Für die Demoversion wird keine Haftung übernommen.
4.7) Für fremde Programme (siehe 1.2) wird nicht gehaftet.
5) Gewährleistung
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5.1) Für die Demoversion besteht keine Gewährleistung.
5.2) Im Allgemeinen lassen sich bei einer komplexen Software nie Fehler ausschliessen.
Der Lizenzgeber wird Fehler, die schwerwiegend sind, beseitigen.
5.3) Für fremde Programme (siehe 1.2) besteht kein Gewährleistung.
5.4) Es besteht keine Gewährleistung für den Fall der Inkompatibilät(siehe 4.1) ihres Systems.
6) Salvatorische Klausel
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt.
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